Eigentlich müsste die Unfallversicherung richtig „Unfallinvaliditäts- oder Unfallfolgenversicherung“ heißen. Sie dient nämlich zum
Ausgleich finanzieller Folgen aus dauerhaft bleibender, 12 Monate nach dem Unfalldatum noch vorhandener, ausschließlich
unfallbedingter Invalidität sowie, falls mitversichert, des Unfalltodesfalles. Nicht Sache der privaten Unfallversicherung, sondern
der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung, ist die Übernahme der durch einen Unfall entstandenen
Kosten für z.B. Arzt, Krankenhaus, Medikamente oder Reha - Maßnahmen. Auf eventuelle Ansprüche gegen eine
Sozialversicherung oder den Unfallverursacher werden Leistungen der privaten Unfallversicherung nicht angerechnet.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, `rund – um – die -Uhr`, bei Arbeit und Freizeit grundsätzlich nicht nur für
unverschuldete Unfälle, sondern auch dann, wenn der Unfall durch eigene Fahrlässigkeit passiert. Bei der Unfallversicherung wird
der eingetretene Körperschaden (Invalidität) nach einer für alle Menschen gleichen Tabelle der sog. „Gliedertaxe“ bewertet. Welche
Auswirkungen die eingetretene Körperschädigung in Bezug auf den ausgeübten Beruf mit sich bringt, spielt hier keine Rolle.
Ausnahmen gibt es für einige wenige Berufsgruppen wie z.B. Ärzte oder Berufsmusiker. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind
abhängig vom Unfallrisiko der Person die versichert werden soll. Deshalb gibt es unterschiedliche Beitragsklassen für z.B. Kinder,
Frauen und körperlich-handwerklich tätige Männer. Nach unserer Meinung ist die Unfallversicherung besonders wichtig für Kinder
- sie sind stärker unfallgefährdet und nur in Kindergarten oder Schule, und auch dort nur mit geringer Rente, über den Träger des
Kindergartens oder der Schule gesetzlich unfallversichert - und z.B. für Menschen, die beruflich viel am Straßenverkehr teilnehmen
müssen.
Wenn die Unfallversicherung wirklich existenzbedrohende Unfallfolgen finanziell lindern soll, halten wir die Absicherung einer
ausreichend hohen einmaligen Entschädigungssumme und / oder einer lebenslangen Rente nach eingetretener Unfallinvalidität
für empfehlenswert. Während sich die einmalige Kapitalentschädigung an der %-Höhe der Unfallinvalidität bemisst, Vollinvalidität
ergibt eine größere Summe als ein nach einem Unfall steifgebliebener Arm, wird die Unfallrente lebenslang in voller Höhe ab einer
unfallbedingten Invalidität von 50% gezahlt, bei Unfallinvalidität unter 50% gibt es keine Rente.